Gute wissenschaftliche Praxis

Gute Wissenschaftliche Praxis am TWINCORE

Gute wissenschaftliche Praxis ist ein Grundpfeiler für die Durchführung von Forschung und die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Sie dient der Vermeidung von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Am TWINCORE halten wir uns an eine Reihe von ethischen Prinzipien und Standards, die von unseren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern befolgt werden müssen, um die Integrität, Zuverlässigkeit und Qualität unserer Arbeit sicherzustellen. 
Einige dieser Kriterien sind beispielsweise:

  • Ehrlichkeit
    ist ein zentraler Grundsatz der guten wissenschaftlichen Praxis. Wissenschaftler*innen müssen stets offen, transparent und ehrlich über ihre Forschungsergebnisse berichten. Dies beinhaltet die vollständige Offenlegung von Methoden, Daten und möglichen Interessenskonflikten. Manipulation oder Fälschung von Daten ist strikt untersagt und stellt einen schweren Verstoß gegen die Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis dar.

  • Reproduzierbarkeit
    ist ein weiteres wichtiges Prinzip. Forschungsergebnisse müssen so dokumentiert und präsentiert werden, dass andere Wissenschaftler*innen in der Lage sind, die Experimente und Studien zu wiederholen und ähnliche Ergebnisse zu erzielen. Dies gewährleistet die Überprüfbarkeit und Validität der Forschung und trägt zur Weiterentwicklung des Wissens bei.
     
  • Vermeidung von Plagiaten
    gehört ebenso zu den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis. Wissenschaftler*innen müssen korrekte Zitate verwenden und dadurch die Arbeit anderer angemessen würdigen. Das Kopieren oder Diebstahl von Ideen, Texten oder Ergebnissen anderer Personen ist ein schwerer Verstoß, der ernsthafte Konsequenzen für alle beteiligten Personen nach sich zieht.
     
  • Rechte und Schutz der beteiligten Personen
    müssen in der Forschung respektiert werden. Dies umfasst neben dem ethischen Umgang mit Versuchsteilnehmer*innen und der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen auch die sorgfältige Berücksichtigung von möglichen Auswirkungen der Forschung auf die Umwelt oder die Gesellschaft.

Die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis trägt zur Vertrauenswürdigkeit und Glaubwürdigkeit unserer Einrichtung bei. Sie stellt sicher, dass unsere Forschungsergebnisse verlässlich und nachvollziehbar sind und bildet eine Grundlage für den wissenschaftlichen Fortschritt. Durch die Beachtung dieser Prinzipien können unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und wir als TWINCORE das Vertrauen der Öffentlichkeit in unsere Arbeit stärken und zu unserem öffentlichen Auftrag beitragen.

 

Ombudswesen

Wir haben mit der Medizinischen Hochschule Hannover einen Kooperationsvertrag geschlossen und damit die Grundsätze der Guten Wissenschaftlichen Praxis der MHH bei uns als verbindlich gültig anerkannt. Für einen Streitfall in Bezug auf die Einhaltung der Guten Wissenschaftlichen Praxis steht uns das Ombudswesen der MHH  für die Aufklärung und Schlichtung zur Seite. Die Verfahrensregeln der MHH für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten werden für das TWINCORE sinngemäß zur Anwendung gebracht.

 

DFG-Leitlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis

Durch das Kooperationsmodell mit der Medizinischen Hochschule Hannover ist sichergestellt, dass wir die übergreifend gültigen Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) rechtsverbindlich umsetzen können. Die aktuell gültige Fassung der Leitlinien finden sie unter folgendem Link:
https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf