Anschubfinanzierung für Antikörper-Projekt

Forschungsvorhaben MEMUMAB erhält GO-Bio initial-Förderung / Kickoff am 22. November erfolgt

Gruppenfoto mit 3 Personen. Links Elisabeth Janecek-Erfurth, in der Mitte Matthias Bruhn, rechts Ulrich Kalinke.

Der GO-Bio initial-Antragsteller Matthias Bruhn (m.) mit den Unterstützern Elisabeth Janecek-Erfurth und Ulrich Kalinke.

Das Forschungsprojekt MEMUMAB (Memory B Cell-based human monoclonal antibodies) wird mit 97.000 € vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt. Ziel des Projektes ist es, die kommerzielle Verwertbarkeit der Herstellung rekombinanter neutralisierender monoklonaler Antikörper zur Therapie von Infektionskrankheiten wie COVID-19 zu ergründen. 


Am 22. November wurde das Projekt mit einem Kickoff-Meeting offiziell gestartet. Der Antragsteller Matthias Bruhn vom TWINCORE und seine Unterstützer haben gemeinsam mit Beratern der Firmen Ascenion und BioReg Consultancy sowie mit wissenschaftlichen Kooperationspartnern den Ablaufplan für die Förderphase aufgestellt und die nächsten Schritte geplant.


Die Förderung gliedert sich in zwei Phasen. „In der ersten Phase wird zunächst sondiert, ob die Idee wirtschaftlich tragbar und auch umsetzbar ist“, sagt Matthias Bruhn, Doktorand am Institut für Experimentelle Infektionsforschung des TWINCORE und Go-Bio inital-Antragsteller. „Danach folgt die Machbarkeitsphase.“ 


Die Entwicklung der Antikörper beginnt mit dem Screening von B-Zellen in den Blutproben genesener oder geimpfter Personen. Das sind diejenigen Immunzellen im Blut, die Antikörper herstellen. Die Zellen mit den passenden Antikörpern werden mit Hilfe der „B cell baiting“ genannten Methode herausgefischt und können im Detail charakterisiert werden. Sie enthalten den genetischen Bauplan für die Antikörper, die damit im Labor hergestellt werden können und therapeutisch genutzt werden sollen. Die Herstellungspipeline ist flexibel und lässt sich schnell an geänderte Bedingungen anpassen, beispielsweise an neue Varianten von Erregern.


Die GO-Bio initial-Förderung soll helfen, ein wirtschaftlich tragbares Fundament zur Verwertung einer Idee zu schaffen. „Für die grundlegende Marktanalyse benötigen wir die Unterstützung von Experten“, sagt Prof. Ulrich Kalinke, Leiter des Instituts für Experimentelle Infektionsforschung und Unterstützer des Go-Bio initial-Antrags. Danach stehen umfangreiche Prüfungen des geistigen Eigentums am Projekt an. „Um zu prüfen, wie wir diese Entwicklung patentieren können oder ob Rechte Dritter berührt werden, wird eine umfangreiche Schutzrechtsstrategie für uns erstellt“, sagt Bruhn. 


In den folgenden Schritten „Regulatorik“ und „Präklinik“ werden wichtige Fragen geklärt, um erste klinische Studien mit dem Produkt vorzubereiten. „Wir werden hierfür weitere Beratungen durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und auch durch die European Medicines Agency (EMA), den Scientific Advice, in Anspruch nehmen“, sagt Bruhn. Die klinische Entwicklung einzelner Antikörper ist durch den GO-Bio initial-Grant zwar nicht mehr abgedeckt, aber im Rahmen des Projektes können wichtige Fragen für deren Anbahnung geklärt werden.


Während der einjährigen Förderdauer können also die Weichen für die kommerzielle Verwertung des translationalen Forschungsprojekts gestellt werden. Matthias Bruhn ist zuversichtlich: „Wenn unser Projekt ein überzeugendes kommerzielles Potential aufweist, werden wir weitere Fördergelder beantragen“. Das könnte beispielsweise die vollwertige GO-Bio-Förderung des BMBF für Ausgründungen im lebenswissenschaftlichen Bereich sein.